Um auf Kreta Eigentum kaufen zu können oder ein Bauvorhaben in die Tat umzusetzen braucht man eine eigene (griechische) Steuernummer. Im Normalfall erledigt diese Aufgaben ein lokaler Anwalt.

Die Bürokratie auf Kreta unterscheidet sich nicht viel von der Deutschen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich frühzeitig an ein kompetentes Bauunternehmen oder Immobilienbüro zu wenden. Zu empfehlen ist natürlich ein Büro, in dem auch Ihre Muttersprache gesprochen wird. So umgeht man viele Missverständnisse.

Baugenehmigung:

Hier ist als erstes wichtig wo Ihr Grundstück liegt: außerhalb oder innerhalb des Stadtplanes.

Innerhalb des Stadt- oder auch Bebauungsplanes (= Bebauungsgrenze) ist es normalerweise erlaubt, bis zu 70 % der Grundstücksfläche seines Grundstückes zu bebauen. Dabei sind 2 Geschosse mit maximal 400 Quadratmetern Wohnfläche erlaubt. Ein Keller darf ohne Probleme unter dem Erdgeschoss gebaut werden, dieser darf dieselbe Größe des Erdgeschosses haben.

In einer Zone von bis 750 Meter Entfernung zur Bebauungsgrenze sollte es ohne Probleme eine Baugenehmigung auf Grundstücken von min. 2.000 Quadratmetern Größe geben. Erlaubt ist auch hier eine zweigeschossige Bebauung, aber nur mit bis zu maximal 200 Quadratmetern Wohnfläche. Für den Keller gilt das gleiche wie innerhalb des Stadtplanes. In der Regel ist es erlaubt 10% der Grundstücksfläche zweigeschossig zu bebauen.

Außerhalb dieser Zone erteilt das Forstamt und das Archäologische Institut eine Baugenehmigung. Für geschäftliche Bauvorhaben gelten eigene Regeln, fragen Sie hierzu in einem Bauunternehmen auf Kreta nach.