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Griechenland muss Olympic Airways-Beihilfen einfordern
Griechenland hat im jahrelangen Streit mit der EU-Kommission über die Rückforderung von Beihilfen für die Fluggesellschaft Olympic Airways einen ersten Rückschlag hinnehmen müssen. Der den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erklärte, Griechenland habe nicht genug unternommen, um bis Februar 2003 von der EU-Kommission für illegal erklärten Staatsbeihilfen zurückzufordern. Dies sei ein Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag.
Die Kommission hatte von Athen unter anderem verlangt, Sanierungshilfen von 41 Mio. Euro plus Zinsen von der Gesellschaft zurückzufordern, welche Olympic im Jahr 1998 erhalten habe. In der Folge habe Olympic noch mehr als 100 Mio. Euro an weiterer Unterstützung erhalten. Da die griechische Regierung nach Ansicht der Kommission die Aufforderung zur Rückzahlung nur unzureichend erfüllte, war die EU-Behörde vor Gericht gezogen. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Das Gericht orientiert sich häufig an den Stellungnahmen der Gutachter, auch wenn deren Meinung nicht bindend ist.
Aus der Athener Regierung hieß es vorerst nur: "Kein Kommentar". Wie es weiter in der griechischen Hauptstadt hieß, wolle die Regierung weiterhin versuchen, die inzwischen in Olympic Airlines umgetaufte Gesellschaft zu verkaufen. Bisherige Versuche der griechischen Regierung, die defizitäre Gesellschaft zu verkaufen, waren fehlgeschlagen.
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