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      Einzel- statt Doppelzimmer und Schimmel im Bad

      Haben Urlauber zwei Doppelzimmer zur Alleinbenutzung gebucht, werden dann aber in normalen Einzelzimmern untergebracht, können sie den Reisepreis mindern. Auch für Schimmelbefall im Bad gibt es Geld zurück, entschied das Landgericht Duisburg in einem Urteil.

      Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.*) berichtet, hatte ein Ehepaar eine Urlaubsreise nach Griechenland gebucht. Zugesichert war ihnen die Unterbringung in zwei Doppelzimmern zur Alleinbenutzung. Da beide unruhig schliefen, wollten sie so die Möglichkeit haben, sich sowohl gemeinsam im Hotelzimmer aufhalten als auch bei Bedarf zurückziehen zu können.

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