Reply To: Airbus-Pilot jetzt vor Gericht2017-05-27T07:26:39+02:00
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    Bewährungsstrafe für Piloten wegen Bruchlandung

    Das Amtsgericht Hannover hat am Dienstag den Piloten für schuldig befunden, der im Juli 2000 wegen Treibstoffmangels auf dem Wiener Flughafen notgelandet war. Die Richterin bezichtigte den 59-Jährigen des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und verhängte eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung.

    Der 59-jährige Flugkapitän des Hapag-Lloyd-Jets, dem auf Grund des Vorfalls die Pilotenlizenz entzogen worden war, hatte im Prozess den Anklagevorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr bestritten. Das Bordsystem des Flugzeuges habe ihm falsche Treibstoffwerte angezeigt. Bei dem Airbus A 310 hatte sich nach dem Start auf Kreta ein Fahrwerk nicht einfahren lassen, was zu dem erhöhten Treibstoffverbrauch führte.

    Richterin Renata Bürger sagte in ihrer Urteilsbegründung, dass der Pilot bei der Notlandung und dem dadurch verursachten Totalschaden viel Glück gehabt und viel fliegerisches Können bewiesen habe. Allerdings habe sich später herausgestellt, dass dies keine Glanzleistung gewesen sei, sondern eine selbst verursachte Bruchlandung.

    Bürger blieb mit ihrem Strafmaß allerdings unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf ein Jahr Gefängnis mit Bewährung plädiert hatte. Auch die von der Anklagebehörde geforderte Geldstrafe von 10.000 Euro verhängte sie nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte zu Bedenken gegeben, der Pilot hätte auf Grund seiner Ausbildung wissen müssen, dass das Bordsystem des Airbus‘ wegen des ausgefahrenen Fahrwerks keine zutreffenden Treibstoffdaten lieferte. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt.

    Der Pilot Wolfgang A. sagte in seinem Schlusswort, er sei bei seiner langjährigen Fliegerkarriere niemals ein Risiko eingegangen. Es habe sich bei der Notlandung in Wien um einen Notfall gehandelt, bei dem alle gerettet worden seien. Dieser Notfall sei jedoch nicht bereits in der Nähe von Zagreb aufgetreten, wie die Anklage behauptet habe. Deshalb sei eine Landung dort nicht notwendig gewesen.

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