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Notlandung – Airbus-Pilot jetzt vor Gericht
Wegen der Bruchlandung eines Hapag-Lloyd-Airbus in Wien muss sich der Pilot jetzt vor dem Amtsgericht Hannover verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-Jährigen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr vor.
Bei der Notlandung im Juli 2000 waren 13 Menschen verletzt worden. Der Flugkapitän soll trotz Treibstoffmangels weiter geflogen sein. Kurz vor Wien war das Kerosin verbraucht, beide Triebwerke fielen aus. Die letzten Kilometer bis zum Flughafen legte der Airbus im Segelflug zurück.
Der Ferienflieger mit 151 Insassen war auf dem Weg von Kreta nach Hannover. Weil sich das rechte Fahrwerk nach dem Start nicht mehr einziehen ließ, erhöhte sich der Treibstoffverbrauch. Statt in der kroatischen Hauptstadt Zagreb zu landen, versuchte der Pilot, den Flughafen Wien zu erreichen. Vor der Landebahn dort setzte die Maschine auf, die Urlauber gelangten über Notrutschen ins Freie.
Ein Jahr nach der Bruchlandung hatte das Luftfahrtbundesamt dem 59-Jährigen die Lizenz entzogen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte gegen den Piloten einen Strafbefehl über eine zehnmonatige Bewährungsstrafe beantragt. Dagegen legte dieser Widerspruch ein und muss deshalb jetzt vor Gericht. Für den Prozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt.
Bewährungsstrafe für Piloten wegen Bruchlandung
Das Amtsgericht Hannover hat am Dienstag den Piloten für schuldig befunden, der im Juli 2000 wegen Treibstoffmangels auf dem Wiener Flughafen notgelandet war. Die Richterin bezichtigte den 59-Jährigen des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und verhängte eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung.
Der 59-jährige Flugkapitän des Hapag-Lloyd-Jets, dem auf Grund des Vorfalls die Pilotenlizenz entzogen worden war, hatte im Prozess den Anklagevorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr bestritten. Das Bordsystem des Flugzeuges habe ihm falsche Treibstoffwerte angezeigt. Bei dem Airbus A 310 hatte sich nach dem Start auf Kreta ein Fahrwerk nicht einfahren lassen, was zu dem erhöhten Treibstoffverbrauch führte.
Richterin Renata Bürger sagte in ihrer Urteilsbegründung, dass der Pilot bei der Notlandung und dem dadurch verursachten Totalschaden viel Glück gehabt und viel fliegerisches Können bewiesen habe. Allerdings habe sich später herausgestellt, dass dies keine Glanzleistung gewesen sei, sondern eine selbst verursachte Bruchlandung.
Bürger blieb mit ihrem Strafmaß allerdings unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf ein Jahr Gefängnis mit Bewährung plädiert hatte. Auch die von der Anklagebehörde geforderte Geldstrafe von 10.000 Euro verhängte sie nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte zu Bedenken gegeben, der Pilot hätte auf Grund seiner Ausbildung wissen müssen, dass das Bordsystem des Airbus’ wegen des ausgefahrenen Fahrwerks keine zutreffenden Treibstoffdaten lieferte. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt.
Der Pilot Wolfgang A. sagte in seinem Schlusswort, er sei bei seiner langjährigen Fliegerkarriere niemals ein Risiko eingegangen. Es habe sich bei der Notlandung in Wien um einen Notfall gehandelt, bei dem alle gerettet worden seien. Dieser Notfall sei jedoch nicht bereits in der Nähe von Zagreb aufgetreten, wie die Anklage behauptet habe. Deshalb sei eine Landung dort nicht notwendig gewesen.
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