Flug fällt aus: Airlines in der Pflicht !!
Eine Fluggesellschaft muss ihre Passagiere mit Essen und Unterkunft versorgen, wenn ein Flug ausfällt (etwa durch Annullierung und große Verspätung und sich dadurch die Rückreise verzögert. Das entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG, Az.10 U 385/07). Eine Klägerin hatte bei der Billig-Airline Ryanair einen Rückflug aus Spanien zum Flughafen Hahn gebucht. Der Flug wurde aber wegen Nebel storniert, und die Urlauberin konnte erst zwei Tage später fliegen. Währenddessen betreute Ryanair die Passagiere nicht.
Zu Unrecht: Denn einer EU-Verordnung zufolge müssen alle Fluggesellschaften in solchen Fällen Essen, Getränke und notfalls eine Unterkunft zur Verfügung stellen, erklärten die Richter.
Auszug aus der ADAC – Zeitschrift mit dem Thema Luftverkehr vom Mai 2008