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…peinlich, peinlich,
natürlich liegt Mulhouse in Frankreich.
Gruß
juergenkAnonym
Juni 8, 2007 um 6:46 p.m. UhrBeitragsanzahl: 5352Hi Dagmar !!
Habe heute noch eine erschütternde Mail im Bezug auf Flugverspätungen
erhalten.
Sie lautet :
BGH verhandelt über EU-PassagierrechteAm 17. Juli 2007 verhandelt der Bundesgerichtshof einen Fall, der Auswirkungen für alle Passagiere haben wird, die von einer Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen wegen nach den Passagierrechten der EU verlangen. Dabei geht es um die heikle Frage, ob "außerordentlich belastende" Verspätungen als Annullierung betrachtet und von den Airlines entsprechend entschädigt werden müssen. Anlass ist ein Charterflug von Toronto nach Frankfurt mit 25 Stunden Verspätung, meldet TRAVEL ONE.
Im konkreten Fall hatten die Kläger einen Charterflug von Frankfurt nach Toronto und zurück gebucht. Der Rückflug verschob sich wegen technischer Defekte des vorgesehenen Flugzeugs. Nach mehrstündiger Wartezeit am Flughafen erhielten die Fluggäste ihr Gepäck zurück und wurden zur Übernachtung in ein Hotel gebracht. Der Abflug erfolgte erst am nächsten Tag. Die Kläger kamen mit einer Verspätung von etwa 25 Stunden in Frankfurt an. Sie haben die Fluggesellschaft auf die Ausgleichszahlung von 600 Euro pro Person verklagt, die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen für den Fall einer Annullierung des geplanten Fluges vorgesehen ist. Die Beklagte lehnt eine Ausgleichszahlung ab, weil es sich lediglich um eine Verspätung gehandelt habe. Auch das Amtsgericht und das Berufungsgericht haben eine Verspätung angenommen und die Ausgleichsansprüche der Kläger daher zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Kläger. >:( 🙁 🙁
Der Bundesgerichtshof wird zunächst mittels Auslegung der Verordnung über die Abgrenzung von Annullierung und Verspätung und sodann möglicherweise über die Frage entscheiden müssen, ob eine analoge Anwendung der Vorschrift über Ausgleichszahlungen auf die Fälle einer außerordentlich belastenden Verspätung geboten ist. Es kommt die Vorlage dieser Fragen an den Europäischen Gerichtshof in Betracht
Hätte dir lieber etwas positives mitgeteilt !!
Trotz allem wünsche ich Dir ein schönes Wochenende !!
LG Haui
Puuhhh!!! :-[
Da arbeite ich lieber daran, mir meinen Resterholungswert zu erhalten.
Danke trotzdem, für deine Infos :-*!!
Dagmar 😉Grüss Dich Dagmar,
hoffe, Du konntest Dich nach Deiner extremen Flugverspätung schon wieder etwas erholen….. :-/
Habe heut etwas in der Zeitschrift Funk Uhr Nr.25 auf den Seiten 17 und folgende zum Thema "Verspätungen und Überbuchung" gelesen. Es gibt ein Gerichtsurteil dazu / Abflug um 22 Stunden verschoben: Az: 30 C 1726/06.
Ausserdem gibt’s am Di. den 26.06.07 um 21:50 Uhr auf ARD einen Beitrag dazu in Plusminus / Wirtschaftsmagazin.
Evtl. kannst Du dort ja noch etwas Interessantes erfahren.
Drücke Dir die Daumen !!Viele Grüße von
Britta 😎 -
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