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Ich bin gerade nach einer Woche Kreta zurückgekommen, mit 27 Stunden Verspätung. (Heloo Airlines). :-/ :'( :-[
Wir wurden immer wieder vertröstet, in ein Hotel gebracht, wieder zum Flughafen, wiederi ns Hotel, nachts um 4 Uhr ein Zimmer bekommen, morgens Infos, Flug noch mal verschoben, schließlich irgendwann einmal nach 27 Stunden gelandet. :-/ :-/ :-/
Hat jemand Ahnung, wie man bei der Verspätung wieder etwas vom Reisepreis zurückbekommen kann? Wäre zumindest eine finanzielle Entschädigung!!!Dagmar
Anonym
Juni 3, 2007 um 9:11 p.m. UhrBeitragsanzahl: 5352Hallo Dagmar !!
Hier ein juristischer Auszug, der Flugverspätung und weitere
Massnahmen beinhaltet : Artikel 6Verspätung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km um drei Stunden oder mehr oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr
gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,
ii) wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,
iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) angeboten.
(2) Auf jeden Fall müssen die Unterstützungsleistungen innerhalb der vorstehend für die jeweilige Entfernungskategorie vorgesehenen Fristen angeboten werden.
Artikel 7
Ausgleichsanspruch
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 und 3500 km nicht später als drei Stunden oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.
(3) Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen.
(4) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Entfernungen werden nach der Methode der Großkreisentfernung ermittelt.
Ich hoffe, das diese Artikel dir weiterhelfen können !! 🙂 🙂
Gruss Haui
Vielen Dank Haui, :-* für deine Mühe!!
Kannst du mir vielleicht noch sagen, in welchem Gesetzbuch diese Artikel stehen?Liebe Grüße
Dagmar
Anonym
Juni 4, 2007 um 9:51 a.m. UhrBeitragsanzahl: 5352Hi Dagmar !!
Diesen Auszug habe ich aus dem http://www.jura-forum.de
Ein Portal für Recht mit Rechtsanwalt. Die Jungs arbeiten ja praktisch mit dem Gesetzbuch zusammen.
Interessante Themenbereiche. Schau mal dort rein. 🙂 🙂LG Haui
Anonym
Juni 4, 2007 um 3:54 p.m. UhrBeitragsanzahl: 5352Hi Dagmar !!
Da bin ich nochmal !!Gesetzlich ist dieses nicht geregelt. :-[ 🙁 >:( Leider !!
Habe gerade erfahren, das es im Ermessen der Fluglinie /
Fluggesellschaft / Reisegesellschaft liegt. Diese sind aber an eine EG
Richtlinie gebunden. Sie lautet :EG-Verordnung Nr. 261/2004 vom 11.02.2004
D.h. ich würde es auf jeden Fall versuchen, eine Entschädigung
zu bekommen.
Versuch dein Glück !! 🙂 🙂LG Haui
Bin inzwischen etwas weiter.
Als ADAC Mitglied erhält frau Rechtsbeistand. Den habe ich mir auch gleich geholt.
Der Rechtsanwalt hat mich auf das Luftfahrtenbundesamt hingewiesen. Im Internet unter:Dort muss man einen Antrag ausfüllen und die wenden sich an die für die Verspätung verantwortlichen, bzw. prüfen, ob ein Anspruch besteht.
Hab`s schon versucht.Man wird doch immer wieder um Erfahrungen reicher. Es waren übrigens nicht 27, sondern 29 Stunden Verspätung. Von Erholung kann man danach nicht mehr sprechen.
Vielen Dank Haui, für alles :-*!Grüße
DagmarMoin,
ich habe den Namen "Heloo Airlines" noch nie gehört. Wie bist Du denn an so einen Verein geraten??
Gruß
juergenkAnonym
Juni 4, 2007 um 7:02 p.m. UhrBeitragsanzahl: 5352Gern geschehen Dagmar :-*
Freut mich, das du noch weitere Infos erhalten hast. Ich wünsche
dir alles Gute , bleib standhaft und wehre dich.
Ich hoffe, das es bei 29 Std Verspätung eine ordentliche Entschädigung
für dich gibt. Schade , das dir so der Urlaub vermiest wurde.
Wir dürfen uns in solchen Fällen nicht über den Tisch ziehen lassen.
Auch ein Fluggast hat Rechte !!
Wo wären die Airlines / Gesellschaften ohne uns Fluggäste.Also Dagmar, dir noch einen schönen Abend !! 🙂 🙂 🙂
PS: Vielleicht kannst du ja mal berichten, was aus der Angelegenheit
geworden ist.LG Haui ( 11 Tg bis Kreta , jiiipppiieee )
Hallo Jürgen,
Hello (jetzt richtig geschrieben ;)) ist eine schweizer Fluggesellschaft. Sie war von Bucher Last Minute gechartert. Woran letzendlich die Verspätung hing ( wirklich ein Getriebeschaden :-/ 🙁 :-?) man weiss es nicht.
Hoffe, dass ich nie mehr in eine Maschine von denen gesetzt werde, z. Bsp. im August. :-[ >:( 🙁
Kannst ja auch mal bei google eingeben, gibt es mehr Informationen.
Grüßle
DagmarHallo Dagmar,
schau mal hier:http://www.aero.de/news.php?varnewsid=3624
Kann sein, dass das in Zusammenhang mit Deinen Erlebnissen steht.
Gruß
JürgenStimmt!!! Dadurch kam vermutlich das ganze Durcheinander zustande.
Dass die Stewardessen nach solchen Erfahrungen und Wissen noch lächeln können, grenzt doch fast schon an ein Wunder.
Bleibt nur die Hoffnung, dass das Luftfahrtenbundesamt reagiert. selbstmörder sind wir ja alle nicht und die Maschinen machen eher den Eindruck von Second Hand.
:-/
Grüße
DagmarKathy_Fraizy wrote:
Bleibt nur die Hoffnung, dass das Luftfahrtenbundesamt reagiert.
Grüße
DagmarHeißt das so in der Schweiz?
Gruß
juergenkMorjen,
nein, in Deutschland. Vielleicht reagierne die ja, nachdem es über eine Deutsche Reisegesellschaft gebucht worden war. Der Flug ging ja von Heraklion nach Basel/Mulhouse. Ob da EU Gesetze in Kraft treten ist nicht eindeutig klar. Aber die werden das überprüfen und gegebenenfalls direkt reagieren.
Nachdem was ich auf der von dir empfohlenen Seite gelesen haben, lüftet sich ja der Informationsdschungel und man sieht etwas klar.
Klar ist jedoch auch, dass wir während der 29 Stunden nicht ordentlich informiert worden sind. :-[ :-/
Vermutlich wäre niemand mehr in den ollen Flieger eingestiegen. :-[ 😕
Was sind wir doch den Fluggesellschaften ausgeliefert!! >:( 🙁 >:( 🙁
DagmarKalimera,
wenn Du das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig
http://www.lba.de/cln_003/DE/Home/homepage__node.html__nnn=truel
meinst, glaube ich nicht, das die Dir weiterhelfen können, weil
- Schweizer Fluggesellschaft
- Schweizer Abflug/Ankunftflughafen
- EU-Nichtmitglied Schweiz
Deswegen: Auch bei Billigflügen achte ich immer darauf, dass es Deutsche Gesellschaften sind, mit denen ich fliege.
Gruß
JürgenPS.: Als junger Mensch bin ich auch "mutiger" gewesen, da bin ich sehr häufig mit 😮 SPANTAX 😮 geflogen.
jkBist ja ganz schön fit in solchen Dingen! 😉
Ja, habe ich gemeint. Allerdings Mulhouse liegt ja in Frankreich, es bleibt also ein Hoffnungsschimmer. 😕
…und aus Erfahrungen wird man klug, gelle!!! 😉Dagmar
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