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      EU rüffelt Griechenland und Italien

      Die EU-Innenminister kritisierten die Zustände in griechischen Flüchtlingslagern und die Rückschaffungspolitik Italiens.

      Italien und Griechenland sind beim Treffen der EU-Innenminister am Montag wegen ihrer Flüchtlingspolitik kritisiert worden: Italien wegen seiner Rückführungspolitik, Griechenland wegen der Zustände in seinen Flüchtlingslagern. «Wir müssen das Dublin-System funktionsfähig halten. Wir können heute inzwischen (Flüchtlinge) einfacher an Drittstaaten zurückschicken als in andere EU-Länder», kritisierte der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble. Er forderte, strikt die in der EU geltende Regeln umzusetzen, nach der das Ankunftsland für das Asylverfahren eines Flüchtlings zuständig ist.

      Dieser Forderung schloss sich auch Österreichs Innenministerin Maria Fekter an, wie die österreichsche Presseagentur APA berichtete. Griechenland und Italien würden die Dublin-II-Verordnung mangelhaft umsetzen.

      Kritik auch an Kommission

      Während Griechenland vor allem wegen unhaltbarer Zustände in den Flüchtlingslagern kritisiert wird, steht bei den Vorwürfen an Italien die Rückführungspolitik im Vordergrund. UNO- Flüchtlingshochkommissar Antonio Guterres forderte Italien auf, die Abschiebungen von Migranten nach Libyen zu stoppen. Libyen garantiere Asylanträgern keinen Schutz.

      Italien hält trotz dieser Bedenken an der Abschiebung der Migranten fest. «Die Politik der Migrantenabschiebung entspricht allen internationalen Verträgen, den europäischen Regeln, sowie jenen der Uno. Der Rest ist reine Polemik», erklärte der italienische Innenminister Roberto Maroni.

      Fekter kritisierte aber auch die Rolle der EU-Kommission. Anstatt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die betreffenden Länder einzuleiten, habe die EU-Behörde ein Moratorium für die Dublin-II- Verordnung vorgeschlagen. «Das ist ungeheuerlich.»

      Die EU-Kommission hatte im Dezember vorgeschlagen, die Klausel zum Überstellen von Flüchtlingen in das EU-Ankunftsland auszusetzen, wenn Länder mit einer Vielzahl von Asylsuchenden überfordert seien. Nach Einschätzung von EU-Diplomaten ist eine Einigung über die umstrittene Rechtsänderung in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten.

      Deutsche und Schweizer Praxis

      Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte vor Kurzem die Abschiebung eines irakischen Flüchtlings nach Griechenland gestoppt, weil dort kein ordnungsgemässes Asylverfahren zu erwarten sei.

      In der Schweiz gilt im Moment bezüglich der Rückführung von Flüchtlingen nach Griechenland nach Auskunft des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFM) folgende Praxis: Verletzte, minderjährige oder alte Personen werden nicht nach Griechenland zurückgeschafft.

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