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      Griechenlands Kapitulationserklärung

      Für das zweite Hilfspaket im Umfang von 130 Milliarden Euro muss Athen seine fiskalische Souveränität praktisch an die Geldgeber abgeben. Deren Liste der Forderungen ist lang.
      Vor der Zahlung weiterer Milliardenhilfen muss Griechenland zahlreichen Bedingungen zustimmen. Diese sind in einer Absichtserklärung, einem «Memorandum of Understanding» zusammengefasst, das voraussichtlich beim nächsten Treffen der Eurogrupe am Montag in Brüssel unterzeichnet wird.

      Sollte die griechische Regierung diese Bedingungen erfüllen, bliebe von der fiskalischen Souveränität des Landes kaum etwas übrig. Die gestatteten Ausgaben werden ebenso bis ins Detail vorgegeben wie die noch zu erfüllenden Haushaltsreformen. Und die Regierung in Athen muss unterschreiben, dass sie «weitere Massnahmen beschliesst und umsetzt, sollte dies zur Erreichung der Haushaltsziele notwendig sein».

      Die bereits beschlossenen Einschnitte reichen vom Gesundheitswesen bis in die Tarifautonomie. Hier einige markante Punkte aus dem 55-seitigen Entwurf zur Absichtserklärung, der bereits durchgesickert ist:

      Volle Kontrolle: Damit das Geld regelmässig fliesst, muss die Regierung in Athen alle drei Monate einen Bericht vorlegen und Fortschritte bei den Reformen im Land nachweisen. Griechenland verpflichtet sich zur engen Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, der EZB und dem IWF und muss Zugang «zu allen relevanten Daten und sonstigen Informationen» gewähren.

      Sparen, bis es kracht: Per Nachtragshaushalt oder anderen Gesetzen muss Athen sicherstellen, dass unter anderem 1,1 Milliarden Euro in der Gesundheitsversorgung gespart werden, Militärausgaben um 300 Millionen Euro gesenkt und andere Investitionen um 400 Millionen Euro zusammengestrichen werden.

      Das Tafelsilber muss weg: Mit einem Privatisierungsprogramm soll Athen mittelfristig 50 Milliarden Euro einnehmen. Die Regierung muss dazu notfalls ihre restlichen Anteile an staatseigenen Unternehmen verkaufen. Lediglich «kritische Netzinfrastruktureinrichtungen» dürfen die Hellenen behalten………
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