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Sonnenplatz am Meer
von Karin Schütrumpf„Die Insel Kythnos ist von Athen durch die gute Fährverbindung in nur einer Stunde zu erreichen, und die Immobilienwerte sind bisher noch niedrig“, schwärmt der griechische Immobilienrecht-Spezialist Dimitris Ziouvas. Ferienimmobilien in Griechenland und auch in der Türkei sind gefragt. Doch Vorsicht: Beim Kauf drohen in beiden Ländern rechtliche Fallstricke.
DÜSSELDORF. Deutsche Käufer suchen nach seiner Erfahrung 70 bis 100 Quadratmeter große, ein- bis zweistöckige Häuschen mit Meerblick, Garten und Grillplatz für 200 000 bis 300 000 Euro. Kreta und Südpeloponnes sind besonders gefragt. Kaufentscheidend ist dabei die Verkehrsanbindung nach Deutschland. „Als erstes die Flugverbindung klären“, rät auch Peter Schöllhorn von der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien.
Ist dann ein gut erreichbares Traumhaus gefunden, müssen Käufer zuerst wissen, wem es gehört. Ein nach Grundstücken sortiertes Immobilienkataster wird in Griechenland gerade erst aufgebaut. Immobilienübertragungen werden in vielen Regionen nur bei den beteiligten Personen vermerkt. Überdies war es in Griechenland möglich, sich eine Immobilie zu „ersitzen“. Wer ein Haus 20 Jahre bewohnt (besitzt), gilt in Griechenland als rechtmäßiger Eigentümer. Damit ein gültiger Kaufvertrag zustande kommt, müssen die Eigentumsverhältnisse deshalb über diesen Zeitraum zurückverfolgt werden.
Für in- und ausländische Käufer geht es deshalb nicht ohne Anwalt. Auch wer bereits einen Ferienimmobilie auf den Peloponnes, den Kykladen- oder den Dodekanes-Inseln sein eigen nennt, hat noch nicht alle Behördengänge hinter sich. Sobald eine griechische Region ins neue Katasterregister aufgenommen wird, müssen ausländische Eigner ihre Rechte innerhalb von sechs Monaten anmelden. „Wer die Frist versäumt, muss sich das erkaufte Eigentumsrecht noch einmal mühsam vor Gericht erstreiten“, warnt Rechtsanwalt Ziouvas.
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