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      Oberstes Gericht Italiens verhandelt im Fall Distomo

      Samstag, 3. Mai 2008

      Gerechtigkeit für die Opfer der Nazi-Besatzung! Am kommenden Dienstag, 6. Mai, verhandelt der Kassationshof in Rom, der oberste Gerichtshof Italiens, über die Frage, ob griechische NS-Opfer vom deutschen Staat Entschädigung erhalten. Hintergrund des seit Jahren in Griechenland, Deutschland und Italien anhängigen Verfahrens ist das Massaker einer deutschen SS-Einheit, die am 10. Juni 1944, während der deutschen Besatzungszeit in Griechenland, die Ortschaft Distomo überfallen und 218 Bewohnerinnen und Bewohner, darunter viele Kinder, Frauen und alte Menschen, ermordete. Die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer erhielten von der Bundesrepublik niemals eine Entschädigung.
      Sie klagten vor griechischen Gerichten und bekamen Recht. Der Areopag (oberster Gerichtshof Griechenlands) bestätigte im Jahr 2000, dass Deutschland zur Zahlung von Entschädigung in Höhe von ca. € 28 Mio. verpflichtet ist. Trotz dieses rechtskräftigen Urteils zahlte die Bundesrepublik bis heute keinen Cent. Auf Intervention der deutschen Seite stoppte die griechische Regierung die Pfändung deutscher Liegenschaften in Griechenland.

      Die Kläger beantragten daher vor italienischen Gerichten, das griechische Urteil in Italien für vollstreckbar zu erklären. Vor den unteren Instanzen bekamen sie Recht. Der Klägeranwalt Joachim Lau aus Florenz pfändete daraufhin im Jahr 2007 deutsche Liegenschaften in Como/Italien. Sollte der Kassationshof ebenfalls zugunsten der Kläger entscheiden, wäre endlich der Weg frei, den Menschen aus Distomo zu einer gerechten Entschädigung zu verhelfen.

      >> Quelle

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