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      Bruchlandung führt zu später Anklage

      Flug trotz Warnung fortgesetzt

      Dreieinhalb Jahre nach der Bruchlandung eines Hapag-Lloyd-Airbus in Wien hat die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage gegen den Piloten erhoben. Ihm wird gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr vorgeworfen. Den Ermittlungen zufolge habe er Warnsignale missachtet und sei trotz Treibstoffmangels weitergeflogen. Daraufhin fielen kurz vor Wien die Triebwerke aus. Bei der Notlandung wurden 13 Menschen leicht verletzt.

      Das Flugzeug mit 143 Passagieren an Bord war am 12. Juli 2000 auf dem Weg von Kreta nach Hannover. Bereits drei Stunden vor der Landung hätten optische und akustische Signale auf den Treibstoffmangel aufmerksam gemacht, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dennoch flog der Pilot nicht den nächstgelegenen Flughafen Zagreb an, sondern wollte das wesentlich weiter entfernte Wien erreichen. Nachdem die Triebwerke ausgefallen waren, legte die Maschine die letzten 20 Kilometer im Segelflug zurück. Schließlich setzte der Airbus neben der Landebahn des Wiener Flughafens auf.

      Die Anklage wurde erhoben, nachdem der Pilot gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, der eine zehnmonatige Bewährungsstrafe gegen ihn vorsah. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft vergeblich auf den Abschlussbericht der Wiener Unfallkommission gewartet. Jetzt solle die Hauptverhandlung nicht noch länger hinausgezögert werden, weil ohnehin hinreichender Tatverdacht bestehe.

      Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest. Berufliche Konsequenzen wird das Urteil für den 59-jährigen Unglückspiloten in jedem Fall nicht haben: Er befindet sich bereits im Ruhestand.

      gefunden bei : http://www.nwz-online.de/2_dyn_449.php?showres=NWZ%2FPOLITIK%2FPANORAMA1&showid=282678&navpoint=6

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